Hygienekonzept 08.11.21
Hygienekonzept für den Sport auf Außenanlagen
des TV 1895 Edigheim
1. Training und Wettkampf ist im Freien zulässig.
2. Alle Besucher werden mit Kontaktdaten beim Betreten des Geländes erfasst.
Bis zu 500 nicht-immunisierte Personen zulässig. Bei Erreichen der Warnstufe 2 sind 200 Personen; ab der Warnstufe 3 sind 100 Personen zulässig. Hierbei gilt das Abstandsgebot (min 1,5m) und die Maskenpflicht. Darüber hinaus gilt die Testpflicht! Die Testpflicht gilt nicht für Kinder bis einschließlich 11 Jahre oder Schülerinnen und Schüler oder geimpfte Personen oder genesene Personen gemäß SchAusnahmV.
3. Beim Betreten des Geländes hat sich jeder die Hände an den Hygienestationen zu desinfizieren, selbiges gilt beim Betreten und Verlassen des Gebäudes.
4. Begrüßungsrituale, wie Händeschütteln, Abklatschen, Umarmungen, sowie Körperkontakt jeglicher Art haben zu unterbleiben.
5. Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zugang zu verwehren.
6. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden, Duschen und Toilettenräumen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen, insbesondere des Abstandsgebotes, gestattet
7. Toilettenräume sind jederzeit ausreichend zu belüften. Die Benutzung ist als Einzelnutzung und unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen zulässig.
8. Trainings-und Sportgeräte sind nach der Benutzung mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel zu desinfizieren.
9. Die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, sind durch geeignete Hinweisschilder kenntlich gemacht.
10. Für die Einhaltung der Regelungen ist eine für die Gruppe verantwortliche Person (Trainer) zuständig und alle Anwesenden zu erfassen.
11. Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der
Zutritt oder Aufenthalt zu verwehren.
12. Hygienebeauftragter: Frank Dudek