Hygienekonzept für den Sport auf Außenanlagen des TV 1895 Edigheim

Frank Dudek
  1. Training und Wettkampf ist im Freien zulässig, wenn bei der Sportausübung höchstens 25 nicht-immunisierte Personen und im Übrigen nur genesene und geimpfte nach SchAusnahmV oder diesen gleichgestellten Personen teilnehmen. Bei Erreichen der Warnstufe 2 reduziert sich die Personenzahl auf zehn Personen, bei Erreichen der Warnstufe 3 auf fünf Personen.
  2.  Alle Besucher werden mit Kontaktdaten beim Betreten des Geländes erfasst.
    Bis zu 500 nicht-immunisierte Personen zulässig. Bei Erreichen der Warnstufe 2 sind 200 Personen; ab der Warnstufe 3 sind 100 Personen zulässig. Hierbei gilt das Abstandsgebot (min 1,5m) und die Maskenpflicht. Darüber hinaus gilt zur Zugangssteuerung eine Vorausbuchungs- und Testpflicht! Die Testpflicht gilt nicht für Kinder bis einschließlich 11 Jahre oder Schülerinnen und Schüler oder geimpfte Personen oder genesene Personen gemäß SchAusnahmV.
  3. Beim Betreten des Geländes hat sich jeder die Hände an den Hygienestationen zu desinfizieren, selbiges gilt beim Betreten und Verlassen des Gebäudes.
  4. Begrüßungsrituale, wie Händeschütteln, Abklatschen, Umarmungen, sowie Körperkontakt jeglicher Art haben zu unterbleiben.
  5. Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zugang zu verwehren.
  6. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden, Duschen und Toilettenräumen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen, insbesondere des Abstandsgebotes, gestattet
  7. Toilettenräume sind jederzeit ausreichend zu belüften. Die Benutzung ist als Einzelnutzung und unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen zulässig.
  8. Trainings-und Sportgeräte sind nach der Benutzung mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel zu desinfizieren.
  9. Die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, sind durch geeignete Hinweisschilder kenntlich gemacht.
  10. Für die Einhaltung der Regelungen ist eine für die Gruppe verantwortliche Person (Trainer) zuständig und alle Anwesenden zu erfassen.
  11. Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt oder Aufenthalt zu verwehren.
  12. Hygienebeauftragter: Frank Dudek

    Aktuelle Warnstufe laut Stadtverwaltung

12.09.21