Hygienekonzept für den Sport auf Außenanlagen des TV 1895 Edigheim
Frank Dudek
- Training und Wettkampf ist im Freien zulässig, wenn bei der Sportausübung höchstens 25 nicht-immunisierte Personen und im Übrigen nur genesene und geimpfte nach SchAusnahmV oder diesen gleichgestellten Personen teilnehmen. Bei Erreichen der Warnstufe 2 reduziert sich die Personenzahl auf zehn Personen, bei Erreichen der Warnstufe 3 auf fünf Personen.
- Alle Besucher werden mit Kontaktdaten beim Betreten des Geländes erfasst.
Bis zu 500 nicht-immunisierte Personen zulässig. Bei Erreichen der Warnstufe 2 sind 200 Personen; ab der Warnstufe 3 sind 100 Personen zulässig. Hierbei gilt das Abstandsgebot (min 1,5m) und die Maskenpflicht. Darüber hinaus gilt zur Zugangssteuerung eine Vorausbuchungs- und Testpflicht! Die Testpflicht gilt nicht für Kinder bis einschließlich 11 Jahre oder Schülerinnen und Schüler oder geimpfte Personen oder genesene Personen gemäß SchAusnahmV. - Beim Betreten des Geländes hat sich jeder die Hände an den Hygienestationen zu desinfizieren, selbiges gilt beim Betreten und Verlassen des Gebäudes.
- Begrüßungsrituale, wie Händeschütteln, Abklatschen, Umarmungen, sowie Körperkontakt jeglicher Art haben zu unterbleiben.
- Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zugang zu verwehren.
- Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden, Duschen und Toilettenräumen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen, insbesondere des Abstandsgebotes, gestattet
- Toilettenräume sind jederzeit ausreichend zu belüften. Die Benutzung ist als Einzelnutzung und unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen zulässig.
- Trainings-und Sportgeräte sind nach der Benutzung mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel zu desinfizieren.
- Die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, sind durch geeignete Hinweisschilder kenntlich gemacht.
- Für die Einhaltung der Regelungen ist eine für die Gruppe verantwortliche Person (Trainer) zuständig und alle Anwesenden zu erfassen.
- Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt oder Aufenthalt zu verwehren.
- Hygienebeauftragter: Frank Dudek